Icon Menu Icon Linkedin Icon Xing Icon Suche

Arbeitszeugnisse richtig lesen und interpretieren

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse lesen und interpretieren ist aufwändig. Inwiefern klare Schlüsse gezogen werden können, ist für viele unklar. Lohnt sich die Arbeit? Was sagen Zeugnisse aus?

Eingeschränkte Aussagekraft

Generell sind nur standardisierte Auswahlverfahren in der Personalauswahl aussagekräftig. Arbeitszeugnisse, sogar Bewerbungsunterlagen allgemein, gehören nicht dazu. Folgerichtig haben Arbeitszeugnisse und Bewerbungsunterlagen nur geringe Vorhersagekraft für den Erfolg im Beruf. Verschiedene Studien untermauerten dies.

Der Grund für die geringe Aussagekraft liegt in der fehlenden Standardisierung. Es ist unklar, wer das Zeugnis geschrieben hat. Dieses kann selber geschrieben worden sein, eher unsystematisch oder mit einer hochstandardisierten Zeugnissoftware. Auch unklar ist der Bewertungsmassstab. Je nach Vorgesetztem/Firma/Branche fallen Zeugnisse unterschiedlich positiv aus. Auch die zugrunde liegende Situation unterscheidet sich von der zukünftigen Arbeitssituation, so dass von vergangenen Erfolgen nur eingeschränkt auf zukünftige geschlossen werden kann. Mehr über standardisierte und professionelle Interviews finden Sie in dieser Buchzusammenfassung.

Inhalt des Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis muss über die Personalien, Funktion, Dauer der Anstellung und die Tätigkeiten Auskunft geben. Weiter müssen Fachwissen, Erfahrung, Qualifikation der Leistung, Qualifikation des Verhaltens und Angaben über den Austritt gemacht werden.

Rechtliches

Ein Arbeitszeugnis darf für das wirtschaftliche Fortkommen nicht hinderlich sein. Allerdings muss das Zeugnis der Wahrheit entsprechen sowie vollständig und klar sein. Sollte ein falsches Bild gezeichnet werden, auch durch das Weglassen von Tatsachen, kann der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden. Arbeitnehmer können Zeugnisse anfechten, Arbeitgeber jedoch nicht zur Aufnahme bestimmter Formulierungen zwingen. Einigt man sich nicht, kann eine Arbeitsbestätigung (einfaches Zeugnis) anstelle eines umfassenden Zeugnisses (qualifiziertes Zeugnis) ausgestellt werden.

Generelle Hinweise

Hypothesen anstelle von Urteilen

Annahmen sollten wegen der eingeschränkten Aussagekraft (siehe Punkt 1) vorsichtig getroffen werden. Es bewährt sich, mit Hypothesen zu arbeiten, welche im Interview überprüft werden können. Auch ein Referenzgespräch, welches die Kandidatin erlauben muss, könnte Klarheit verschaffen.

Längere Zeugnisse sind bessere Zeugnisse

Ein offensichtliches Fehlen von Aussagen über Leistung und Verhalten eines Arbeitnehmers ist als qualifiziertes Schweigen zu verstehen, d.h. der Arbeitgeber war nicht zufrieden. Generell sind kürzere Zeugnisse als weniger positiv zu werten. Kleine Unternehmen verfassen jedoch oft kürzere Zeugnisse, ohne dass dies negativ zu werten wäre. Das geschieht oft aus mangelnder Erfahrung im Verfassen von Zeugnissen.

Übertriebene Positivität

Arbeitszeugnisse werden oft zu positiv formuliert. Entweder um dem Arbeitnehmer eine Freude zu machen oder Auseinandersetzungen auszuweichen.

So ist hervorragend als sehr gut zu beurteilen, ein sehr gut als gut und gut als ausreichend.

Ein Zeugnis ist kein Zeugnis

Nur wenn mehrere Zeugnisse ähnliche Schlüsse erlauben, können Sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Aussage zutrifft.

Schlüsselinhalte

Übereinstimmung Lebenslauf und Zeugnis

Stimmen Daten, Stellentitel, Arbeitsinhalte von Lebenslauf und Arbeitszeugnis überein? Grössere Anpassungen seitens des Kandidaten resp. Lügen führen nach einer Überprüfung zu einer Disqualifikation. Integrität ist die wichtigste Anforderung an einen Mitarbeiter.

Qualitative und quantitative Leistung

Meist findet sich ein zusammenfassender Satz über die Leistung, was für mich den Kern des Zeugnisses darstellt. In seltenen Fällen weicht dieser auffällig vom Grundtenor des Zeugnisses ab. In diesen Fällen könnte es sein, dass der Arbeitnehmer auf diese Formulierung gepocht hat.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es muss klar erwähnt sein, dass der Arbeitnehmer gekündigt hat. In allen anderen Fällen ist von einer Entlassung auszugehen. Das gilt auch bei strategischen Neuausrichtungen und gegenseitiges Einvernehmen.

Aufschlussreich ist zudem, ob und in welcher Form für die Arbeit gedankt wird und was dem Arbeitnehmer für die Zukunft gewünscht wird.

Tipp für Arbeitgeber: Falls Sie bislang keine Zeugnissoftware einsetzen, tun Sie dies. Ihre Arbeitszeugnisse werden deutlich professioneller und Sie sparen Zeit. Wenn Sie nur wenige Zeugnisse verfassen, gibt es gute Online-Lösungen.

Roger Renggli

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie an: +41 (0)41 552 27 27
Schreiben Sie mir: roger.renggli@rrpb.ch
Roger Renggli

Verwandte Artikel ?>

Das Wichtigste zu Software Engineering, Karriere und Recruiting
– 1x pro Quartal

Durch Anklicken des Kästchens erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden und willigen ein, dass die angegebenen Daten für die Bearbeitung dieser Anfrage von Roger Renggli Personalberatung verwendet werden.

Beginnen wir. Damit Sie und das Unternehmen gewinnen.

Kontakt
schliessen